Fleisch- und Wurstwaren
Vom unmarinierten Schnitzel über Grillgut bis hin zu zahlreichen Wurstsorten: Vielfätige Produkte aus Schwein-, Rind- und Geflügelfleisch sind in unverarbeitetem und verarbeitetem Zustand mit dem Regionalfenster gekennzeichnet. Einige Unternehmen registrieren auch regionale Spezialitäten wie Nürnberger Rostbratwürste und Schwarzwälder Schinken.
Was ist gesetzlicher Standard?
Rindfleisch (unverarbeitet): Land der Geburt, Aufzucht, Schlachtung und Zerlegung des Tiers
Infolge des BSE-Skandals muss seit 2000 laut EU-Verordnung 1760/2000 bei unverarbeitetem Rindfleisch der Ort der Geburt, Aufzucht und Schlachtung des Tiers jeweils mit dem Namen des Staates genannt werden.
Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch (frisch, gekühlt oder gefroren): Aufzuchtort und Schlachtort des Tiers
Seit April 2015 muss auch unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch verpflichtend mit dem Aufzuchtort und dem Schlachtort des Tiers gekennzeichnet werden. Grundlage ist die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung in Verbindung mit der Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission (EU) Nr. 1337/2013.
Weiterführende Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Herkunftsangabe bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Welchen Mehrwert bietet das Regionalfenster?
Das Regionalfenster kennzeichnet nicht nur unverarbeitetes, sondern auch in Form von Fleisch- und Wurstwaren verarbeitetes Fleisch. So finden Verbraucher auf allen mit dem Regionalfenster gekennzeichneten Waren dieser Produktgruppe Informationen zur Herkunft und zu den verbraucherrelevanten Verarbeitungsorten sowie zum Anteil regionaler Rohstoffe am Endprodukt.
Die genauen Kriterien für Fleisch- und Wurstwaren können Sie dem Handbuch entnehmen.