Verarbeitete Produkte

Das Regionalfenster findet sich auf den verschiedensten verarbeiteten Produkten. Gekennzeichnet sind unter anderem Apfelmus, Apfelsaft, Brot, Gewürzgurken, Kartoffelknödel, Konfitüren, Maultaschen, verschiedene Nudelprodukte und einige Mehlsorten. Auch frischer Flammkuchen und verarbeitete Salate werden von Unternehmen gekennzeichnet.


Was ist gesetzlicher Standard?

Für verarbeitete Produkte gibt es keinen gesetzlichen Standard zur Herkunftskennzeichnung.

Viele verarbeitete Produkte werden aus frischem Obst und Gemüse oder aus Fleisch und auch aus Eiern hergestellt – Bestandteile, für die es in der Europäischen Union die Vorschrift zur Herkunftskennzeichnung gibt. Diese Vorschrift gilt aber ausschließlich für frisches Obst und Gemüse sowie für unverarbeitetes Fleisch und rohe Eier. Verarbeitete Produkte müssen nicht mit dem Herkunftsland gekennzeichnet werden, auch wenn sie Zutaten wie Fleisch oder Eier enthalten.

 

Welchen Mehrwert bietet das Regionalfenster?

Bei mit dem Regionalfenster gekennzeichneten verarbeiteten Produkten ist der Verbraucher informiert über die Herkunftsregion, den Abpackungsort und den Anteil regionaler Zutaten am Gesamtprodukt. Dabei müssen mindestens die Hauptzutaten des Produkts aus der in Zeile 1 des Regionalfensters angegebenen Region stammen.