Fisch
Zur Kennzeichnung mit dem Regionalfenster sind aktuell geräucherte Forellen, Lachsforellen und Saiblingsfilets registriert.
Was ist gesetzlicher Standard?
In Deutschland müssen laut Fischetikettierungsverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3363) Fische und Fischprodukte, die mehr oder weniger naturbelassen in den Handel kommen, bezüglich ihrer Herkunft gekennzeichnet werden. Angegeben werden muss das Gebiet, in dem der Fisch gefangen oder in Aquakultur gezogen wurde. Verarbeitete und zubereitete Produkte sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Weiterführende Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung von Fisch finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Welchen Mehrwert bietet das Regionalfenster?
Bei mit dem Regionalfenster gekennzeichnetem Fisch erhält der Verbraucher Informationen über die Herkunftsregion, den Abpackungsort und den Anteil regionaler Zutaten am Gesamtprodukt.