Kräuter

Kräuter bilden die drittstärkste Gruppe der mit dem Regionalfenster gekennzeichneten Produkte. In dieser Produktgruppe gibt es einige nahezu ganzjährig erhältliche Produkte wie Petersilie und Schnittlauch. 

Bei der Regionalfensterkennzeichnung von frischen Kräutern werden nur Zeile 1: „Wo kommt es her?“ und Zeile 2: „Wo wurde es verarbeitet?“ angegeben. Da Monoprodukte immer zu 100 Prozent aus der angegebenen Region stammen, entfällt hier Zeile 3: „Wie hoch ist der regionale Anteil?“.

 

Was ist gesetzlicher Standard?

Für Kräuter gibt es wie für frisches Obst und Gemüse in der Europäischen Union die Vorschrift zur Herkunftskennzeichnung: Verbraucher müssen laut EU-Verordnung 1182/2007 über das Ursprungsland informiert werden.

 

Welchen Mehrwert bietet das Regionalfenster?

Das Regionalfenster informiert den Verbraucher über die Herkunftsregion und den Abpackungsort von Kräutern. Die Herkunftsregion wird vom Hersteller bestimmt. 

Die genauen Kriterien für Obst, Gemüse und Kräuter können Sie dem Handbuch entnehmen.