Obst
Frisches Obst macht neben Gemüse den größten Teil der mit dem Regionalfenster gekennzeichneten Produkte aus. In dieser Produktgruppe gibt es einige nahezu ganzjährig erhältliche Produkte, wie Äpfel. Zudem tragen viele saisonal verfügbare Produkte wie Beeren und Steinobst das Regionalfenster.
Bei der Regionalfensterkennzeichnung von frischem Obst werden nur Zeile 1: „Wo kommt es her?“ und Zeile 2: „Wo wurde es verarbeitet?“ angegeben. Da Monoprodukte immer zu 100 Prozent aus der angegebenen Region stammen, entfällt hier Zeile 3: „Wie hoch ist der regionale Anteil?“.
Was ist gesetzlicher Standard?
EU-weite Pflicht zur Herkunftskennzeichnung für frisches Obst und Gemüse: Ursprungsland
Für frisches Obst und Gemüse gibt es in der Europäischen Union die Vorschrift zur Herkunftskennzeichnung: Verbraucher müssen laut EU-Verordnung 1182/2007 über das Ursprungsland informiert werden. Die Vorschrift gilt ausschließlich für frisches Obst und Gemüse.
Welchen Mehrwert bietet das Regionalfenster?
Das Regionalfenster informiert den Verbraucher über die Herkunftsregion und den Abpackungsort von Obst. Die Herkunftsregion wird vom Hersteller bestimmt.
Die genauen Kriterien für Obst, Gemüse und Kräuter können Sie dem Handbuch entnehmen.