Eier

Mit dem Regionalfenster gekennzeichnete Eier gibt es aus fast allen Bundesländern. Es sind sowohl Eier aus ökologischer Erzeugung als auch Eier aus Bodenhaltung und aus Freilandhaltung zur Kennzeichnung angemeldet. Neben rohen Eiern gibt es auch bereits gekochte und bunt gefärbte Eier, die das Regionalfenster tragen.


Was ist gesetzlicher Standard?

EU-weite Pflicht zur Herkunftskennzeichnung bei Eiern: Ursprungsland

Seit 2004 müssen rohe Eier EU-weit mit einem Stempel versehen werden. Er gibt Auskunft über die Herkunft (Ursprungsland) und die Haltungsform. Das Buchstabenkürzel steht für das Ursprungsland (z. B. „DE“ für Deutschland). Weiterführende Informationen zur hierdurch möglichen Rückverfolgbarkeit vom Ei bis zum Hühnerstall finden Sie auf der Internetseite was-steht-auf-dem-ei.de.

 

Welchen Mehrwert bietet das Regionalfenster?

Der Stempel auf dem Ei gibt Auskunft über das Ursprungsland des rohen Eies. Das Regionalfenster gibt auf gekennzeichneten Eierkartons auf einen Blick Auskunft über die Herkunftsregion der Eier, meist wird hier das Bundesland angegeben, aus dem die Eier stammen. Zwar kann der Verbraucher auch anhand des Zifferncodes das Ei bis zum Stall zurückverfolgen, hierzu muss er allerdings den Karton öffnen, den Stempel lesen und den Code übersetzen.

Mit dem Regionalfenster gekennzeichnet sind auch bereits gekochte und bunt gefärbte Eier, diese sind von der EU-weiten Pflicht zur Herkunftskennzeichnung ausgenommen.