Neue Regelung für wertgebende Zutaten anderer Herkunft
Weiterentwicklung des Regionalfenster-Konzepts
Als Erzeuger und Hersteller von regionalen Lebensmitteln haben für Sie regionale Zutaten bei verarbeiteten Produkten höchste Priorität. Deshalb tragen Ihre Produkte auch das Regionalfenster. Sie unterstützen die lokale Landwirtschaft, reduzieren Transportwege, fördern die Nachhaltigkeit und leisten damit einen entscheidenden Beitrag für Gesellschaft und Umwelt.
Jedoch stehen Sie manchmal vor Herausforderungen, die es unmöglich machen, alle wertgebenden Zutaten regional zu erzeugen oder zu beschaffen. Ein prominentes Beispiel hierfür sind Pistazien in der Mortadella. Die Nüsse können aufgrund von Klima- und die Bodenbedingungen nicht in Deutschland angebaut werden. Dennoch sind sie aufgrund ihres einzigartigen Geschmacks eine wichtige Zutat in einigen Produkten.
Die Mortadella mit Pistazien konnte bis dato nicht mit dem Regionalfenster gekennzeichnet werden. Das möchten wir mit einer Erweiterung des Regionalfenster-Konzepts jetzt ändern: Bei wertgebenden Zutaten, die nicht aus der Region bezogen werden können, dürfen Hersteller beim Regionalfenster auf Herkünfte außerhalb der definierten Region zurückgreifen. Das wird dann entsprechend mit „anderer Herkunft“ deklariert.
Beispiel: Mango-Joghurt
Die Zielsetzung des Regionalfensters bei Lebensmitteln aus mehreren Zutaten ist und bleibt es, dass nahezu alle Zutaten vollständig aus der Region kommen. Nicht wertgebende Zutaten, die einen geringen Anteil ausmachen und die aus regionaler Erzeugung nicht verfügbar sind, können auch von außerhalb der Region kommen. Entscheidend ist für uns, dass der jeweilige Mindestanteil der Zutaten aus der Region genau angegeben wird.
Mit dieser Zusatzregelung möchten wir die Wertschätzung für regionale Produkte bewahren, während Sie gleichzeitig die Möglichkeit haben, die Vielfalt an regionalen Produkten auszubauen. Das Regionalfenster liefert über seine transparenten Herkunftsangaben weiterhin alle wichtigen Informationen für Verbraucher*innen.
Nicht in den notwendigen Mengen aus Deutschland verfügbar
Es gibt Rohstoffe, die zwar in Deutschland angebaut, aber für manche Hersteller nicht in den notwendigen Mengen bezogen werden können beziehungsweise nur saisonal regional verfügbar sind. Ein gutes Beispiel hierfür sind Walnusskerne oder Chili und Paprika.
Beispiel: Walnussbrot
Im Beispielfall oben besteht das Vollkornbrot mit Walnusskernen aus 89 Prozent regionalem Roggen. Ausschließlich die Walnüsse können in der Menge, in der sie vom Hersteller benötigt werden, nicht regional bezogen werden und sind deshalb im Regionalfenster als „Walnüsse anderer Herkunft“ deklariert. Sollte die Menge saisonal bedingt aus der Region bezogen werden können, so ist der Hersteller verpflichtet, die Walnusskerne innerhalb des Regionalfenster-Konzeptes aus der Region zu beziehen und das entsprechend zu kennzeichnen.
Beispiel: Chili-Paprika-Käse