Integrierte Prüfung statt Doppelkontrolle
Durchführung von Kontrollen des “Herkunftskennzeichen Deutschland” im Rahmen des Regionalfensters
Das Regionalfenster ist seit August 2024 als Prüfsystem durch die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V. (ZKHL) anerkannt und in die kooperative Prüfsystematik eingebunden.
Teilnehmer am Regionalfenster, die gleichzeitig für ihre Produkte auch das Herkunftskennzeichen Deutschland nutzen, können somit die etablierten Kontrollen des Regionalfensters nutzen, um auch die korrekte Nutzung des Herkunftskennzeichens Deutschland nachzuweisen und zwar unabhängig von der Frage, ob die Ware auch allen Anforderungen der Regionalfenster-Kennzeichnung genügt.
Separate oder zusätzliche Kontrollen sind somit nicht erforderlich. Die gebündelte Prüfung schafft Effizienz, reduziert Kontrollaufwand und -kosten und stärkt zugleich die Akzeptanz beider Kennzeichnungssysteme in Wirtschaft und Handel. Im Kontrollsystem des Regionalfensters wurden die für das Herkunftskennzeichen Deutschland relevanten Kriterien so integriert, dass ab dem 01. April 2026 mit Einführung des neue Online-Checklistensystems beim Regionalfenster die Kontrollergebnisse für beide Systemgeber in nur einer gemeinsamen Checkliste getrennt ausgewiesen werden können. Das Führen der verbindlichen Zusatzcheckliste für das Herkunftskennzeichen Deutschland – neben der gewohnten Regionalfenster-Checkliste - erübrigt sich damit im Audit.
Auch für im Regionalfenster anerkannte Standards, die mit den Kriterien des Herkunftskennzeichens Deutschland kompatibel sind, werden bestehende Synergien konsequent genutzt. Eine zwischen den Systemgebern abgestimmte Kompatibilitätsmatrix stellt für jeden Produktbereich klar dar, welche Anforderungen deckungsgleich sind und wo zusätzliche Prüfschritte erforderlich sein können. Diese Matrix ist demnächst hier zu finden.