Integrierte Prüfung statt Doppelkontrolle
Durchführung von Kontrollen des “Herkunftskennzeichen Deutschland” mit Regionalfenster
Das Regionalfenster ist seit August 2024 als Prüfsystem durch die Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V. (ZKHL) anerkannt. Bisher erfolgten die HKZ-Kontrollen mittels der ZKHL-eigenen Checkliste.
Mit der Umstellung auf die digitalen RF-Checklisten ist nun seit April 2026 die HKZ-Kontrolle als Zusatzmodul im Rahmen der RF-Kontrolle möglich. Das bedeutet, dass die separate, ZKHL-eigene Checkliste nicht mehr ausgefüllt wird, sondern die HKZ-Kontrolle in verkürzter Form über die RF-Checkliste erfolgt. Auf diese Weise können Synergien genutzt werden, denn: In beiden Systemen geht es um die Herkunftskontrolle.
Auch für im Regionalfenster anerkannte Standards werden bestehende Synergien konsequent genutzt. Die über den Button „HKZ-kompatible Standards“ einzusehende Matrix ist eine zwischen den Systemgebern abgestimmte Übersicht, die für jeden Produktbereich darstellt, welche Anforderungen deckungsgleich mit dem HKZ sind. Werden für HKZ-Produkte Rohstoffe eingesetzt, die RF-zertifiziert oder nach einem anderen HKZ-kompatiblen Standard zertifiziert sind, führt dies zu einer weiteren Verkürzung der HKZ-Kontrolle.
Eine Übersicht über die Prüfpunkte für das HKZ-Zusatzmodul finden Sie über den Button „Prüfpunkte Zusatzmodul HKZ“.