Anerkannte Standards

Der Regionalfenster Service GmbH ist eine gute Zusammenarbeit mit den Bundesländern und anderen Systemen wichtig. So wurden mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie weiteren Systemgebern Kooperationen geschlossen mit dem Ziel, Mehrfachkontrollen zu vermeiden.

Im Regionalfenster-System wird zwischen anerkannten Audits und anerkannten Standards unterschieden. Informationen zu Anerkannten Audits finden Sie hier.

 

Was bedeutet ‚anerkannter Standard‘?

Landwirtschaftliche Rohstoffe, die nach einem anerkannten Standard zertifiziert sind, erfüllen die Herkunftskriterien und Anforderungen an das Kontroll- und Zertifizierungssystem des Regionalfensters. Diese Rohstoffe können ohne gesonderte Regionalfenster-Kontrolle für die im anerkannten Standard ausgelobte Region an Regionalfenster-Lizenznehmer geliefert werden.

 

Anerkennung nur auf Rohstoffebene

Unter die Anerkennung fallen unverarbeitete Rohstoffe der Stufen Erzeugung und Erfassung / Handel. Bei Qualitäts- und Herkunftszeichen, bei denen dies explizit angegeben ist (s.u.), sind ebenfalls verarbeitete Rohstoffe in der Anerkennung erfasst, wenn sie keine weiteren Zutaten enthalten (z. B. Mehl, Schweinehälften) oder wenn sie weitere Zutaten nicht landwirtschaftlichen Ursprungs (z. B. Salz, Wasser) enthalten. Die Anerkennung ist wie beschrieben lediglich auf Rohstoffebene gegeben.

Sie gilt nicht auf Produktebene. Das bedeutet, dass bei der Herstellung eines mit dem Regionalfenster-Zeichen gekennzeichneten Endproduktes die Registrierung bei der Regionalfenster Service GmbH und die Regionalfenster-Zertifizierung durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle notwendig ist. 

Beispiel auf Stufe: unverarbeitete Rohstoffe

Eine Regionalfenster-zertifizierte Mühle stellt 1 kg Mehlpäckchen mit der Regionalfensterkennzeichnung „Weizenmehl aus Hessen“ (=Produkt) her.  Die Mühle wird von landwirtschaftlichen Betrieben, die nach dem Anerkannten Standard Geprüfte Qualität Hessen (GQH) zertifiziert sind, mit GQH-Weizen (=unverarbeiteter Rohstoff) beliefert.

Beispiel auf Stufe: unverarbeitete und verarbeitete Rohstoffe

Ein Regionalfenster-zertifizierter Nudelhersteller stellt Dinkelnudeln mit der Regionalfensterkennzeichnung "Dinkelmehl aus Bayern" (=Produkt) her. Der Nudelhersteller wird von einer Mühle, die nach dem Anerkannten Standard Geprüfte Qualität Bayern (GQB) zertifiziert ist, mit GQB-Mehl (=verarbeiteter Rohstoff) beliefert. Die Mühle wird von GQB-zertifizierten landwirtschaftlichen Betrieben mit GQB-Dinkel (=unverarbeiteter Rohstoff) beliefert.

 

Voraussetzungen für die Verwendung

  • Das Zertifikat des anerkannten Standards des Lieferanten muss vorliegen.
  • Die Lieferdokumentation muss eindeutig ausweisen, dass der bezogene Rohstoff nach dem anerkannten Standard zertifiziert ist.

 

Unterregionen bei anerkannten Standards

Unter den anerkannten Standards gibt es Qualitäts- und Herkunftszeichen, bei denen Unterregionen zugelassen sind. Unter der Voraussetzung, dass die Unterregion auf dem Zertifikat des anerkannten Standards und den Lieferdokumenten ausgewiesen ist, sind Rohstoffe aus solchen Unterregionen ebenfalls in der Anerkennung für das Regionalfenster erfasst.

Beispiel: GQ Franken

 

Welche Standards sind auf welcher Wertschöpfungsstufe anerkannt?

„Qualitätszeichen Baden-Württemberg“

Anerkennung für:

  • unverarbeitete Rohstoffe der Stufen Erzeugung und Erfassung/Handel
  • für verarbeitete Rohstoffe

Kontakt:

MBW Marketinggesellschaft mbH
Leuschnerstraße 45
70176 Stuttgart

Telefon: 0711 66670-80
Telefax: 0711 66670-89
E-Mail: mbw@remove-this.mbw-net.de
www.gemeinschaftsmarketing-bw.de

„Bio-Zeichen Baden-Württemberg“

Anerkennung für:

  • unverarbeitete Rohstoffe der Stufen Erzeugung und Erfassung/Handel
  • für verarbeitete Rohstoffe

Kontakt:

MBW Marketinggesellschaft mbH
Leuschnerstraße 45
70176 Stuttgart

Telefon: 0711 66670-80
Telefax: 0711 66670-89
E-Mail: mbw@remove-this.mbw-net.de
www.gemeinschaftsmarketing-bw.de

 

„Geprüfte Qualität – Bayern“

Anerkennung für:

  • unverarbeitete Rohstoffe der Stufen Erzeugung und Erfassung/Handel
  • für verarbeitete Rohstoffe

Kontakt:

Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 
Ludwigstraße 2
80539 München

www.gq-bayern.de/

 

Bayerisches Bio-Siegel

Anerkennung für:

  • unverarbeitete Rohstoffe der Stufen Erzeugung und Erfassung/Handel
  • für verarbeitete Rohstoffe
  • Ausnahme: Die Anerkennung gilt nicht für den Rohstoff "Rübenzucker"

Kontakt:

Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 
Ludwigstraße 2
80539 München

www.biosiegel.bayern.de

 

„Bio aus HESSEN“

Anerkennung für:

  • unverarbeitete Rohstoffe der Stufen Erzeugung und Erfassung/Handel
  • Ausnahme: Die Anerkennung gilt nicht für den Rohstoff „Pilze“

Kontakt:

MGH GUTES AUS HESSEN GmbH
Siemensstraße 5
61191 Rosbach

Telefon: 06003 57598-0
Telefax: 06003 57598-29
E-Mail: info@remove-this.gutes-aus-hessen.de

www.gutes-aus-hessen.de

„Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz“

Anerkennung für:

  • unverarbeitete Rohstoffe der Stufen Erzeugung und Erfassung/Handel
  • für verarbeitete Rohstoffe

Kontakt:

Ministerium für Umwelt, Energie,
Ernährung und Forsten des Landes Rheinland-Pfalz 
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz

https://www.lwk-rlp.de

 

„Qualitätszeichen Saarland“

Anerkennung für:

  • unverarbeitete Rohstoffe der Stufen Erzeugung und Erfassung/Handel
  • für verarbeitete Rohstoffe

Kontakt:

Land Saarland
Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Keplerstraße 18 
66117 Saarbrücken

https://www.saarland.de

 

„Geprüfte Qualität – HESSEN“

Anerkennung für:

  • unverarbeitete Rohstoffe der Stufen Erzeugung und Erfassung/Handel

Kontakt:

MGH GUTES AUS HESSEN GmbH
Siemensstraße 5
61191 Rosbach vor der Höhe

Telefon: 06003 57598-0
Telefax: 06003 57598-29
E-Mail: info@remove-this.gutes-aus-hessen.de

www.gutes-aus-hessen.de

g.g.A. „Bayerisches Rindfleisch“

Anerkennung für Rohstoffe der Stufen Erzeugung, Schlachtung und Zerlegung nach der Kontrollsystematik der Landwirtschaftlichen Qualitätssicherung Bayern (LQB).

Besonderheit: Die Anerkennung gilt nur für Rohstoffe, die nach der Kontrollsystematik der LQB geprüft sind. Für die Anerkennung muss daher ein von der LQB ausgestelltes Zertifikat vorliegen.

Schutzgemeinschaft für die g.g.A. „Bayerisches Rindfleisch“
LQB GmbH
Max-Joseph-Straße 9
80333 München

Eintragung als geschützte geografische Angabe „Bayerisches Rindfleisch“ / „Rindfleisch aus Bayern“

 

KAT - Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.

Anerkennung gilt für die Erzeugung und den Handel von unverarbeiteten Rohstoffen auf der Stufe Legebetriebe 

Eine Regionalfenster-zertifizierte Eierpackstelle kann für die Herstellung von Regionalfenster-Produkten den Rohstoff Ei (ohne Regionalfenster-Zertifizierung) von Legebetrieben und/oder Zwischenhändlern ohne physischen Warenkontakt zukaufen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Regionalfenster-Zertifizierung der Packstelle 
  • KAT-Zertifizierung der Packstelle 
  • KAT-Zertifizierung der zugekauften Eier 
  • Legebetrieb liegt innerhalb der im Regionalfenster definierten Region 


Kontakt:

Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT)
Konrad-Zuse-Platz 5
53227 Bonn

Tel. 0228/95960-0
Fax: 0228/95960-50
E-Mail: info@remove-this.kat.ec
www.kat.ec