Informationen zur Gruppenzertifizierung
Zur Teilnahme am Kontroll- und Zertifizierungsverfahren gibt es die Möglichkeit der Gruppenzertifizierung auf Erzeugerstufe.
Dabei sind die Erzeuger als Gruppenmitglieder im Kontrollverfahren und in der Zertifizierung des gruppenverantwortlichen Lizenznehmers erfasst. Sie werden im Stichprobenverfahren durch die Zertifizierungsstelle des gruppenverantwortlichen Lizenznehmers (= klassische Gruppenzertifizierung) oder im Rahmen eines anerkannten Audits (= QS/QS-GAP mit Regionalfenster-Zusatzmodul) kontrolliert.
Die notwendigen Voraussetzungen und Verfahrensschritten zur Durchführung einer Gruppenzertifizierung sind im Leitfaden Gruppenzertifizierung beschrieben.
Weitere Dokumente zur Gruppenzertifizierung
Klassische Gruppenzertifizierung:
Hier ist die „Teilnahmeerklärung an der RF- Gruppenzertifizierung“ relevant. Diese steht in der Regionalfenster-Datenbank zum Download zur Verfügung.
Gruppenzertifizierung mit QS/QS-GAP-RF-Erzeugerkontrollen:
Hier ist die „Teilnahmeerklärung zum Zusatzmodul Regionalfenster“ relevant. Diese steht auf der Homepage der QS GmbH zum Download zur Verfügung. Die Bestätigung des Regionalfenster-Lizenznehmers an den QS-Erzeuger finden Sie hier: