Mitgliedschaft

Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied im Regionalfenster e. V. werden möchten!
Auf dieser Seite haben wir für Interessenten die wichtigsten Informationen rund um das Thema Mitgliedschaft zusammengestellt.


Der Verein

Mit dem Aufnahmeantrag in den Verein entscheidet sich jedes neue Mitglied für die Mitgliedschaft in einer Kammer, die seinem Tätigkeitsbereich zugeordnet werden kann. Es bestehen folgende Kammern:

  1. Lebensmitteleinzelhandel
  2. Großhandel
  3. Verarbeiter und Nahrungsmittelhandwerk
  4. Landwirtschaft und Direktvermarktung
  5. Ökoverbände
  6. Länderinstitutionen und Regionalinitiativen
  7. Außer-Haus-Markt
  8. Zertifizierungsstellen

Der Trägerverein hat 35 Mitglieder. Eine Mitgliedschaft im Trägerverein ist für die Zeichennutzung nicht erforderlich.


Mitgliedsbeitrag

Der jährliche Beitrag zur Mitgliedschaft im Regionalfenster e. V. ist gestaffelt und hängt vom Umsatz eines Unternehmens bzw. von der Größe einer Vereinigung ab. Die Beitragsordnung finden Sie unten im Kästchen Downloads.

Hinweis: Eine Mitgliedschaft ist optional und nicht notwendig für die Nutzung des Regionalfensters als Lizenznehmer. Für die Regionalfensternutzung erhebt die Regionalfenster Service GmbH Lizenzgebühren, die ebenfalls den Umsatz eines Unternehmens und die zur Kennzeichnung angemeldeten Artikel bzw. den mit Regionalfensterprodukten generierten Umsatz berücksichtigen.
 

Vorteile einer Mitgliedschaft

Als Vereinsmitglied haben Sie die Möglichkeit, aktiv an der Weiterentwicklung des Systems mitzuarbeiten.

Als Mitglied sind Sie von den Bearbeitungs- und Registrierungsgebühren befreit, die die Regionalfenster Service GmbH für die Anmeldung von Produkten erhebt.

Zertifizierungsstellen, die im Verein aktiv sind, erhalten auf die Systemgebühren einen Rabatt in Höhe von 50 Prozent.

 

 

Ansprechpartnerin: 

Teresa Upschulte

Tel. 06032 92515-08