Warum können manche Zutaten in regionalen Produkten nicht regional sein?

Mittlerweile sind rund 5.900 Lebensmittel, Blumen und Zierpflanzen deutschlandweit mit dem Regionalfenster gekennzeichnet. Darunter fallen nicht nur Lebensmittel wie Gemüse und Obst oder Kartoffeln, sondern auch verarbeitete Produkte wie Wurstwaren, Milchprodukte oder Backwaren. In diese verarbeiteten Produkte kommen mitunter auch Zutaten, die nicht regional bezogen werden. Das liegt daran, dass einige Zutaten nicht in bestimmten Regionen oder in Deutschland angebaut werden können oder nicht in ausreichender Menge oder in der entsprechenden Verarbeitungsstufe regional verfügbar sind. Sind diese Zutaten für das Produkt wertgebend, werden Sie im Regionalfenster mit „anderer Herkunft“ gekennzeichnet.

Beispiel: Pistazien

Ein sehr gutes Beispiel sind Pistazien. Pistazien werden in vielen Gerichten und Snacks verwendet. Doch diese köstlichen und nahrhaften Nüsse können nicht in Deutschland angebaut werden. Das Klima und die Bodenbedingungen hier sind nicht geeignet für den Anbau. Deshalb müssen Hersteller Pistazien aus Ländern wie Italien, den Vereinigten Staaten, dem Iran oder der Türkei beziehen, wo ideale Anbaubedingungen vorliegen. Dies bedeutet, dass, obwohl sich die Hersteller bemühen, Hauptzutaten aus der Region zu beziehen, manche zwangsläufig aus anderen Teilen der Welt importiert werden müssen.

In Fällen wie den Pistazien oder auch bei Mango im Mango-Joghurt hat sich das Regionalfenster dafür entschieden, eine Sonderregelung einzuführen: Bei wertgebenden Zutaten, die nicht aus der Region bezogen werden können, dürfen Hersteller beim Regionalfenster auf Importe zurückgreifen. Das wird dann entsprechend, wie in den Beispielen gezeigt, im Regionalfenster deklariert.

Beispiel: Mango-Joghurt

Unsere Zielsetzung bei Lebensmitteln aus mehreren Zutaten ist, dass neben den Hauptzutaten auch wertgebende Zutaten vollständig aus der Region kommen. Nicht wertgebende Zutaten, die einen geringen Anteil am Produkt ausmachen, können auch aus einer anderen Region kommen. Entscheidend ist für uns, dass der jeweilige Anteil der Zutaten aus der Region im Regionalfenster genau angegeben wird.

 

Nicht in den notwendigen Mengen aus Deutschland verfügbar

Es gibt Rohstoffe, die zwar in Deutschland angebaut, aber für manche Hersteller nicht in den notwendigen Mengen oder Verarbeitungsstufen bezogen werden können beziehungsweise nur saisonal regional verfügbar sind. Ein gutes Beispiel hierfür sind Walnusskerne oder Chili und Paprika.

Beispiel: Walnussbrot

Im Beispielfall oben besteht das Vollkornbrot mit Walnüssen aus 89 Prozent regionalem Roggen. Ausschließlich die Walnüsse können in der Menge, in der sie vom Hersteller benötigt werden, nicht regional bezogen werden und sind deshalb im Regionalfenster als „Walnüsse anderer Herkunft“ deklariert. Sollte die Menge saisonal bedingt aus der Region bezogen werden können, so ist der Hersteller verpflichtet, die Walnusskerne innerhalb des Regionalfenster-Konzeptes aus der Region zu beziehen und das entsprechend zu kennzeichnen.

Beispiel: Chili-Paprika-Käse